INFORMATIONEN FÜR BOOTSBESITZER
Eigentümer des Bootes an einem Liegeplatz in den Marinas dürften in die Republik Kroatien einreisen.
Das für die Ausländer geltende vorübergehende Verbot des Überschreitens der Grenzen der Republik Kroatien wurde für die Eigentümer von Immobilien und Booten, die in der Republik Kroatien liegen, als auch für die Mitglieder der unmittelbaren Familie des Eigentümers aufgehoben.
MITTEILUNG
Eigentümer des Bootest an einem Liegeplatz in den Marinas dürften in die Republik Kroatien einreisen
Das für die Ausländer geltende vorübergehende Verbot des Überschreitens der Grenzen der Republik Kroatien wurde für die Eigentümer von Immobilien und Booten, die in der Republik Kroatien liegen, als auch für die Mitglieder der unmittelbaren Familie des Eigentümers aufgehoben. Ausländischen Staatsbürger, die die Yachten und Booten in der Republik Kroatien besitzen, können die Staatsgrenze überschreiten, indem sie die Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie Eigentümer eines Bootes sind, sowie die Unterlagen, die nachweisen, dass sie die Benutzer eines Bootes sind (Chartervertrag oder Leasingvertrag). Diesen Unterlagen, die das Eigentum an dem Boot nachweisen, soll ein Liegeplatzvertrag und/oder eine Bestätigung des Hafens des nautischen Tourismus beigefügt werden, die nachweisen, dass das Boot im jeweiligen Hafen festgemacht hat.
Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen dürfen ausländische Staatsbürger die Grenze des Staates überschreiten. Dabei werden sie registriert, indem der Aufenthaltsort/die Adresse, die Telefonnummer und die Aufenthaltsdauer eingetragen wird - bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie die Republik Kroatien verlassen möchten.
ALLGEMEINE MAßNAHMEN DER EPIDEMIOLOGISCHEN PRAXIS
Ausländische Staatsbürger sind während ihres Aufenthalts in der Republik Kroatien verpflichtet, allgemeine Maßnahmen der epidemiologischen Praxis wie folgt einzuhalten:
- Während der ersten 14 Tage nach der Einreise in die Republik Kroatien ist das Verlassen der Unterkunft/des Schiffes nur auf absolut notwendige Situationen beschränkt. Dabei müssen die Hygienemaßnahmen stets und verstärkt durchgeführt werden.
- Beim notwendigen Verlassen der Unterkunft wird es empfohlen, die Maske umzusetzen oder eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, physischen Abstand zu anderen Personen (Mindestabstand von 1,5 m) zu gewährleisten und die Händehygiene durchzuführen.
- Waschen Sie häufig Ihre Hände mit Warmwasser und Seife und/oder benutzen Sie die Hand-Desinfektionsmittel, die in die trockene Hand gut eingerieben werden. Halten Sie die Hände vom Gesicht, Mund, Nase und Augen fern.
- Vermeiden Sie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Bei der Nutzung von Verkehrsmitteln der öffentlichen Personennahverkehr wird es empfohlen, dass die Person alleine oder ausschließlich mit den Personen zusammensitzt, mit denen sie die gemeinsame Unterkunft teilt.
- Gruppen und öffentliche Versammlungen sollten konsequent vermieden werden.
- Während ihres Aufenthalts in der Unterkunft/an Bord des Bootes sind die betroffenen Personen ihre Mahlzeiten selbst zu bereiten, d.h. sie nutzen den Lieferservice für Lebensmittel und Getränke.
- Die Zahlungen erfolgen durch bargeldlose Kartenzahlungen oder durch Online-Überweisungen.
- Die Körpertemperatur sollte jeden Morgen gemessen werden. Wenn diese höher als 37,2 ist, sollte es nach 10 Minuten erneut eingenommen werden. Wenn die Temperatur wieder 37,2 Grad überschreitet, soll man in der Unterkunft/ an Bord des Bootes bleiben und sich gegebenenfalls an den gewählten Allgemeinarzt (kroatische Staatsangehörige) oder örtlich zuständigen Epidemiologen wenden.
- Bei Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion (Husten, Halsschmerzen, hohe Temperatur, Kurzatmigkeit / Atembeschwerden, Geruchs- und Geschmacksverlust) ist es erforderlich, in Ihrer Unterkunft/an Bord des Bootes zu bleiben und Kontakt mit dem gewählten Allgemeinarzt (kroatische Staatsangehörige) oder den örtlich zuständigen Epidemiologen aufzunehmen.
- Bei plötzlichem Auftreten der heftigen, lebensbedrohenden Symptome sollte sich die Person an den Rettungsdienst wenden.
- Ausländische Staatsbürger können bei der Kontaktaufnahme mit dem epidemiologischen Dienst durch das Personal der Marina unterstützt werden.
- Während ihres Aufenthalts in den Marinas müssen die Eigentümer des Bootes die spezifischen epidemiologischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in den Marinas einhalten. Diese beziehen sich auf die Interaktion mit dem Personal der Marina, Besuche der Marina-Rezeption, die Nutzung von Sanitäranlagen und Zusatzdiensten der Marina und die allgemeine Bewegung in der Marina (die Marinas sind verpflichtet, Anweisungen und Empfehlungen auf der Website zu veröffentlichen und an sichtbaren Stellen innerhalb der Marina selbst anzuzeigen).
- Selbstisolierung oder Quarantäne bei der Ankunft in der Republik Kroatien ist für Ausländer NICHT obligatorisch.
AUFTRETEN VON SYMPTOMEN DER DURCH DEN CORONAVIRUS COVID-19 VERURSACHTEN KRANKHEIT
Wenn Personen, die nach der Einreise in die Republik Kroatien (nach dem Überschreiten der Grenze), Symptome der Krankheit entwickeln, sollen sie in ihrer Unterkunft/an Bord des Bootes bleiben und den örtlich zuständigen Epidemiologen oder das Personal der Marina telefonisch kontaktieren, das den örtlich zuständigen Epidemiologen darüber informiert.
Kroatische und ausländische Staatsbürger können unter der Nummer 112 oder 113 zusätzliche Informationen und Erläuterungen anfordern.
Telefonnummern von Epidemiologen im Bereitschaftsdienst
- Medizinischer Notfalldienst 112
- COVID-19 Call Center 113
- Institut für öffentliche Gesundheit der Gespanschaft Primorje-Gorski Kotar+385911257210
- Institut für öffentliche Gesundheit der Gespanschaft Lika-Senj +385915044917
- Institut für öffentliche Gesundheit der Gespanschaft Zadar +38598332765
- Institut für öffentliche Gesundheit der Gespanschaft Šibenik-Knin+385914341201
- Institut für öffentliche Gesundheit der Gespanschaft Split-Dalmatien +385911512003
- Institut für öffentliche Gesundheit der Gespanschaft Istrien +385995294455
- Institut für öffentliche Gesundheit der Gespanschaft Dubrovnik-Neretv +38598243454
- Kroatisches Institut für öffentliche Gesundheit +38598227753
EINREISE IN DIE REPUBLIK KROATIEN VON PERSONEN, DIE DIE KRANKHEITSSYMPTOME ZEIGEN
Die Einreise in die Republik Kroatien wird den Personen mit Symptomen einer durch das COVID-19 Virus verursachten Krankheit nicht empfohlen.
Unter den durch die COVID-19-Epidemie verursachten Umständen ist es für uns besonders wichtig, die Gesundheit der Bootsbesitzer und ihrer Gäste, als auch unseres Personals und aller anderen Besucher der Marinas zu schützen und gleichzeitig allen Kunden zuverlässige Dienstleistungen in allen unseren Marinas zu gewährleisten. Aus diesem Grund bitten wir Sie während Ihres Aufenthalts in den Marinas, die vorgeschriebenen Maßnahmen, Anweisungen und Empfehlungen einzuhalten. Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich, bitte, telefonisch oder per E-mail an unser Personal in den Marinas. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.