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Hafenordnung der Marina Kornati

Marina Kornati mit der Hotelmarina (im weiteren Text: Marina) stellt eine einmalige organisatorische Einheit dar, die unter Verwaltung von Ilirija d.d. Biograd na moru tätig ist.


Wenn sie in die Marina kommen, müssen die Besitzer, beziehungsweise Benutzer der Schiffe, ihren Aufenthalt an der Rezeption der Marina anmelden. Das Benutzen der Marinadienstleistungen ist möglich aufgrund eines beschlossenen Vertrags, beziehungsweise einer beauftragten (bezahlten) Dienstleistung.


Jeder Benutzer oder Besucher der Marina verpflichtet sich, der Aufrechthaltung von Ruhe und Sauberkeit  beizutragen, sowie den Hinweisen der zuständigen Personen zu folgen.
Verkehren und Aufenthalt im Marinagebiet, sei es von Dienstleistungsbenutzern oder Besuchern, geschieht auf eigene Verantwortung.


Besitzer, beziehungsweise der Benutzer des Schiffs verpflichtet sich, sein Schiff in aufrechtem und wasserdichtem Zustand zu halten. Gemäß dem Ankernssystem, das in der Marina installiert ist, werden die Schiffe auf eine sichere Weise mit richtigen Tauen der entsprechenden Abmessungen angelegt.

 

Aus den erwähnten Gründen, sowie Sicherheitsgründen, kann die Verwaltung der Marina entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Schiffs ergreifen, und zwar zu Lasten des Schiffsbesitzers.

Vor jedem Verlassen des Schiffes muss man alle Strom- und Wasseranschlüsse der Marina ausschalten.
Segelregeln und Verhaltensordnung für Häfen sind international gültig und alle Nautiker sind damit vertraut. Auf einige Verbote möchten wir hinweisen:

    - Schnelles Hafeneinlaufen oder -auslaufen

    - Verschmutzung des Hafens mit Öl, Treibstoff oder Abfälle jeglicher Art, einschließlich Entsorgung des Toiletteninhalts und Pfütze ins Hafenbecken

    - Gefährdung der Sicherheit Anderer, oder eigener Sicherheit, mittels offen Feuers

    - Durchführung jeglicher Unterwasserarbeiten im Hafenbecken, einschließlich Ankern des Schiffes

    - Propeller im Einsatz, außer für notwendige Manöver

    - Baden im Hafen, Sonnen auf den Kaien; Segeln, Surfen und Fischen

Benutzung des Liegeplatzes für kommerzielle Zwecke ohne Bewilligung der Verwaltung der Marina ist verboten.

Aufenthalt eines Schiffes unter fremder Fahne in der Marina unterliegt den Zollbestimmungen.

Benutzer der Marinadienstleistungen haben die Vertragsbedingungen dieser Hafenordnung einzuhalten.

Grobe oder wiederholte Verstoße gegen die Bestimmungen dieser Hafenordnung berechtigen die Verwaltung der Marina zum Vertragsbruch, beziehungsweise Vorenthaltung der Dienstleistun