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Donnerstag, 17.05.2012.

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Ankunft nach Kroatien auf dem Seeweg

Der Kapitän eines Schiffes, das auf dem Seeweg in die Republik Kroatien einreist, hat auf kürzestem Weg den nächstliegenden für den internationalen Schiffsverkehr geöffneten Hafen wegen Grenzkontrolle einzulaufen und folgendes zu erledigen:

  • eine Vignette zu beschaffen
  • ein Besatzungs- und Passagierverzeichnis oder Personenverzeichnis beim Hafenamt beglaubigen zu lassen
Besatzungs- und Passagierlisten bedürfen keine Boote, die keine längere Aufenthaltsmöglichkeit bieten.
Die Vignette muss an sichtbarer Stelle am Schiff angebracht werden. Eine Vignette benötigt jedes Schiff, dessen Länge 3 m oder mehr beträgt, sowie auch ein Schiff von weniger als 3 m Länge, wenn die Gesamtstärke der Antriebsmaschinen 5 kW oder mehr beträgt.

Keine Vignette benötigen Ruderboote, unabhängig von ihrer Länge (z.B. Kajaks, Kanus, Tretboote u.Ä.), genauso wie Schiffe, die sich zur Lagerung in einem Hafen oder an einem anderen genehmigten Ort in der Republik Kroatien befinden.

Die Vignette ist ein Jahr ab Verkaufstag gültig und einem Schiff kann nur eine Vignette pro Jahr ausgestellt werden.

Die Vignette wird vom Hafenamt oder dessen Zweigstelle ausgestellt.
 
Ständig geöffnete Seegrenzübergänge:Umag, Poreč, Rovinj, Rasa (Bršica), Rijeka, Mali Lošinj, Zadar, Šibenik, Split, Ploče, Korčula, Dubrovnik, Vela Luka, Ubli

Saisonal geöffnete Seegrenzübergänge:ACI Umag, Novigrad, Sali, Božava, Primosten, Hvar, Stari Grad (Hvar), Vis, Vis und Cavtat

Sofern der Schiffsführer bei seinem Aufenthalt im kroatischen Meer die Crew oder Passagiere zu ändern gedenkt, braucht er im Hafenamt oder in der Hafenamtzweigstelle ein Personenverzeichnis erhalten.

Personenverzeichnis ist eine Liste mit Namen der Personen, die während der Gültigkeit der Vignette sich an Bord aufenthalten und segeln dürfen und es wird an einem Formular zusammengestellt.

Das  Personenverzeichnis wird durch einen Vignettenabschnitt beglaubigt. Die Gesamtzahl der auf der Liste angeführten Personen darf nicht größer als die zweifache Kapazität sein, vergrößert um 30% der einfachen Kapazität des Schiffes.

In das Personenverzeichnis werden keine Kinder unter 12 Jahren eingetragen und sie werden nicht zur Personenzahl hinzugerechnet, die sich während der Reise in den inneren Meeresgewässern und dem territorialen Meer der Republik Kroatien einschiffen können. Sollte bei der Inspektion festgestellt werden, daß eine Person an Bord ist, die nicht im Personenverzeichnis aufgeführt ist, oder wenn das Personenverzeichnis nicht durch einen Vignettenabschnitt beglaubigt ist oder wenn kein Verzeichnis existiert, das Schiff wird angenommen, Kabotage durchzuführen.

Auf dem Schiff, das in der Republik Kroatien fährt, müssen folgende Dokumente im Original vorhanden sein:

  • Vignette
  • beglaubigtes Besatzungs- und Passagierverzeichnis
  • Vignette für Kurtaxe
  • Nachweis über die Seetüchtigkeit des Schiffes
  • Nachweis, daß die Person, die das Schiff führt, befähigt ist, das Schiff entsprechend den nationalen Vorschriften des Flaggenstaates oder entsprechend den kroatischen Vorschriften zu führen.
  • Nachweis über die Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber dritten Personen
  • Eigentumsnachweis oder vom Eigentümer ausgestellte Vollmacht für die Nutzung des Schiffes

Mehrere Information finden Sie unter www.mmpi.hr